Nachhilfe über Bildung und Teilhabe

1. Falls für Sie die Förderung der Nachhilfe über Bildung und Teilhabe in Frage kommt, weil Sie die Voraussetzungen erfüllen, muss für die Bewilligung ein Antrag gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre/n Sachbearbeiter/in. 

2. Diese/r wird Ihnen das entsprechende Formular zusenden.

3. Das Formular geben Sie im Anschluss in die Schule. Klassenlehrer/innen oder entsprechende Fachlehrer/innen müssen den Nachhilfebedarf auf dem Formular bestätigen. Haben Sie sich im Vorfeld für uns als qualifizierten Anbieter entschieden, teilen Sie dies der Schule bereits mit. 

4. Sobald Sie das ausgefüllte Formular von der Schule zurück haben, reichen Sie dieses wieder bei Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in ein. Im Anschluss wird Ihnen eine Kosttenübernahme ausgestellt, die Sie bei uns als Anbieter einreichen. Damit kann die Nachhilfe beginnen. 

Für Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir jederzeit zur Verfügung - sprechen Sie uns an!

 

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